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   KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10 - 1 AR 1407/08   

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https://dejure.org/2010,21240
KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10 - 1 AR 1407/08 (https://dejure.org/2010,21240)
KG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 Ws 510/10 - 1 AR 1407/08 (https://dejure.org/2010,21240)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 Ws 510/10 - 1 AR 1407/08 (https://dejure.org/2010,21240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 5 Abs 1 MRK, Art 7 Abs 1 MRK, § 66b StGB, § 67d StGB, § 458 Abs 1 StPO
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Beendigung im Vollstreckungsverfahrens wegen Konventionsverstoßes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als zulässige Einwendung gegen die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils zu nachträglicher Sicherungsverwahrung; Möglichkeit der Berücksichtigung von Entscheidungen des Europäischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der vom EGMR aufgestellten Grundsätze auf die Vollstreckung nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Das Urteil des EGMR vom 17. Dezember 2009, 19359/04, NStZ 2010, 263, gibt keinen Anlass, die dort aufgestellten Grundsätze als zulässige Einwendungen gegen die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils zu nachträglicher Sicherungsverwahrung heranzuziehen (Bestätigung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. Juli 2010, 3 Ws 418/10, NStZ-RR 2010, 321) (Rn.13) (Rn.14) .

    Dies käme einem unzulässigen Eingriff in die mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils gleich (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 1. Juli 2010 - 3 Ws 418/10 -).

    Im Vollstreckungsverfahren hingegen kann selbst eine auf fehlerhafter Rechtsauffassung beruhende Entscheidung nicht korrigiert werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 1. Juli 2010 - 3 Ws 418/10 -).

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Das Urteil des EGMR vom 17. Dezember 2009, 19359/04, NStZ 2010, 263, gibt keinen Anlass, die dort aufgestellten Grundsätze als zulässige Einwendungen gegen die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils zu nachträglicher Sicherungsverwahrung heranzuziehen (Bestätigung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. Juli 2010, 3 Ws 418/10, NStZ-RR 2010, 321) (Rn.13) (Rn.14) .

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 - 19359/04 - hält er das Urteil für rechtswidrig und folgert daraus die Unzulässigkeit der Vollstreckung.

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Auch wenn aus Art. 46 Abs. 1 MRK nur eine Bindungswirkung "inter pares" folgt, sind die in den Entscheidungen des EGMR festgeschriebenen Grundsätze bei der Auslegung und Anwendung innerdeutscher Rechtsnormen bei parallel gelagerten Fällen zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 2010, 565 - 567; OLG Stuttgart, Beschluß vom 1. Juni 2010 - 1 Ws 57/10 in juris; Kinzig NStZ 2010, 233f).

    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend in seinen Entscheidungen vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 - und 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 - im Zusammenhang mit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 b Abs. 1 und Abs. 3 StGB (unterschiedliche) Wege zu einer konventionskonformen Gesetzesauslegung aufgezeigt.

  • KG, 08.06.1999 - 5 Ws 367/99
    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 458 Abs. 1 StPO können nur solche Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung erhoben werden, die das "ob" und "wie" der Strafvollstreckung in der von der Vollstreckungsbehörde zugrunde gelegten Gestalt betreffen (vgl. Senat, Beschluß vom 8. Juni 1999 - 5 Ws 367/99 - Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 458 Rdn. 12; Stöckel in KMR, StPO, § 458 Rdnrn. 9-12).

    Ausnahmen werden von einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums lediglich zugelassen, wenn Feststellungen über Doppelbestrafung, Doppelvollstreckung oder Doppelverfolgung (Art. 103 Abs. 3 GG) in Rede stehen, da darin ein verfahrensrechtliches Vollstreckungshindernis liegt (vgl. - auch zum Streitstand - Senat, Beschluß vom 8. Juni 1999 - 5 Ws 367/99 - Stöckel aaO Rdn. 12 ; Meyer-Goßner, § 359 StPO Rdn. 39 - jew. mit weit. Nachw.; Pieroth in Jarass/Pieroth, GG 8. Aufl., Art. 103 Rdn. 57 ff., 63).

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 2 Ws 218/05

    Terminierung; Beschwerde gegen Terminsverfügung; Ermessen des Vorsitzenden;

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Die Entscheidung über die Ablehnung der Unterbrechung ist nicht anfechtbar (vgl. Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 458, Rdn. 16; OLG Nürnberg, NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 2 Ws 218/05 -).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Über den erneuten Antrag des Beschwerdeführers auf Unterbrechung der Vollstreckung hätte zunächst die Vollstreckungsbehörde zu entscheiden, denn das Gericht nimmt insoweit nur eine Überprüfungsfunktion war (vgl. Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 458 Rdn. 3; Senat, Beschluß vom 15. Juni 2007 - 2 Ws 360, 373-377, 381/07 -).
  • OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Die Entscheidung über die Ablehnung der Unterbrechung ist nicht anfechtbar (vgl. Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 458, Rdn. 16; OLG Nürnberg, NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 2 Ws 218/05 -).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    b) Entscheidungen des EGMR haben jedoch keine unmittelbare Wirkung auf die innerstaatliche Rechtsordnung, verpflichten vielmehr die Staaten als Vertragsparteien, für eine konventionskonforme Rechtslage Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend in seinen Entscheidungen vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 - und 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 - im Zusammenhang mit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 b Abs. 1 und Abs. 3 StGB (unterschiedliche) Wege zu einer konventionskonformen Gesetzesauslegung aufgezeigt.
  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Auch wenn aus Art. 46 Abs. 1 MRK nur eine Bindungswirkung "inter pares" folgt, sind die in den Entscheidungen des EGMR festgeschriebenen Grundsätze bei der Auslegung und Anwendung innerdeutscher Rechtsnormen bei parallel gelagerten Fällen zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 2010, 565 - 567; OLG Stuttgart, Beschluß vom 1. Juni 2010 - 1 Ws 57/10 in juris; Kinzig NStZ 2010, 233f).
  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

  • OLG Frankfurt, 26.04.1996 - 3 Ws 340/96
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1991 - 1 Ws 322/91
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

    Dies entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 458 Rn. 9; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 458 Rn. 2 und 13; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 458 Rn. 13; Gercke/Julius/Temming u.a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 458 Rn. 5; SK-StPO/Paeffgen, 4. Aufl. 2013, § 458 Rn. 8; BeckOK StPO/Coen, 27. Ed. Stand: 01.01.2017, § 458 Rn. 5; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 318; KG Berlin, Beschluss vom 29.12.1999 - 1 AR 1438/99 - 5 Ws 711/99 - juris, Beschluss vom 28.10.2010 - 2 Ws 510/10 - juris).
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